top of page

Verordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon

Die Verordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon, Geroldswil und Oetwil a. d. L. (Moorschutzverordnung) wurde festgesetzt und im Amtsblatt des Kantons Zürich Nr. 20 vom 19. Mai 2017 öffentlich aufgelegt.

Das Gebietsmanagement Silbern hat sich in Zusammenarbeit mit der IG Silbern und der Stadt Dietikon seither auf verschiedenen Ebenen intensiv bemüht, die Moorschutzverordnung im Interesse der Eigentümer und Nutzer im Gebiet Silbern kritisch zu prüfen und Optimierungen zu erwirken.

Es ist wichtig, dass die Flachmoore den von der Gesetzgebung zugesicherten Schutz nun erhalten, aber auch Rechtssicherheit im für Dietikon sehr wichtigen und florierenden Arbeitsplatzgebiet Silbern entsteht. Das Gebietsmanagement ist der Auffassung, dass mit der vorliegenden Verordnung Flachmoor und Arbeitsplatzgebiet nebeneinander funktionieren können.

Medienmitteilung des Kantons Zürich (inkl. Link zur Schutzverordnung)

Mit der angestrebten Rechtssicherheit im Gebiet Silbern  kann der aktuell blockierte Gestaltungsplan überarbeitet sowie anschliessend in Kraft gesetzt werden. Dieser Gestaltungsplan bildet die Grundlage für die positive Entwicklung des Gebietes Silbern.

Gleichzeitig wird die Stadt Dietikon ein Messnetz einrichten, um vertiefte Kenntnisse über die Grundwasserströme zu erhalten, welche wichtig sind für den Schutz des Flachmoors. Die gewonnen Messdaten werden Bauwilligen zur Verfügung gestellt, damit Aufwand für Baugesuche vermindert und der zeitliche Vorlauf für eine Baubewilligung verkürzt werden können.

bottom of page